Burkhardt Fischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Person
Rechtsanwalt Burkhardt Fischer studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Seit 1977 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Leistungen für Betriebsräte
Als Spezialist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer Betriebsräte außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Kollektivarbeitsrechts. Er vertritt Betriebsräte insbesondere in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zu Interessenausgleich, Sozialplan und sämtlichen Betriebsvereinbarungen und ist als Beisitzer in Einigungsstellen aktiv.
Aufgrund seiner Erfahrung ist er in der Lage, die Interessenlagen von Arbeitnehmern und Betriebsräten stets zu beachten. Rechtsanwalt Burkhardt Fischer hat bereits zahlreiche Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte bei komplexen Umstrukturierungsmaßnahmen unterstützt.
Bei Umstrukturierungsmaßnahmen entwickelt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer individuelle Strategien für Betriebsräte und erstellt und verhandelt Entwürfe zu Interessenausgleich und Sozialplan. Dabei kann er aufgrund seiner jahrzehntelangen Praxis auf dem Gebiet des Kollektivarbeitsrechts auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen.
Ansprüche von Betriebsräten setzt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten durch.
Leistungen für Einzelpersonen
Burkhart Fischer berät und vertritt zudem Arbeitnehmer und leitende Angestellte sowie Organvertreter in ihrer Rolle als Angestellte außergerichtlich und gerichtlich.