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    Rechtsanwältin

Dr. Kyra Klocke

Rechtsanwältin

Person

Seit 2024 unterstützt Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke unser Team. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, setzte sie ihre wissenschaftliche Laufbahn als Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Daniel Ulber fort. Während dieser Zeit verfasste sie eine herausragende Doktorarbeit zu einem arbeitsrechtlichen Thema, die mit dem Hugo-Sinzheimer-Preis 2023 sowie mit dem Preis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität ausgezeichnet wurde.

Nach ihrem Studium und der wissenschaftlichen Tätigkeit absolvierte Dr. Kyra Klocke ihr Referendariat in Frankfurt am Main, wobei sie erneut ihren Fokus auf das Arbeitsrecht richtete. Während dieser Phase konnte sie wertvolle praktische Erfahrungen sammeln, unter anderem in der Rechtsanwaltsstation bei FISCHER Rechtsanwälte. Ihre Wahlstation verbrachte sie am Bundesarbeitsgericht, wo sie unter der Betreuung von Frau Inken Gallner, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, tiefe Einblicke in die Rechtsprechung und praxisrelevante Fragestellungen des Arbeitsrechts erhielt.

Leistungen für Einzelpersonen

Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke berät und vertritt Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.

Dazu gehört die präventive Beratung, zum Beispiel die Prüfung von Verträgen und die Beratung und Vertretung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.

Ihre Schwerpunkte sind:

  • Kündigungsschutzverfahren,
  • Abfindungsverhandlungen,
  • Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages,
  • Beratung und Vertretung bei Anbahnung einer Kündigung,
  • Streitigkeiten um variable Vergütung (Bonus, commission/Provision, stock-option etc.),
  • Teilzeit- und Befristungsstreitigkeiten

Leistungen für Betriebsräte

Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke vertritt Betriebsräte aus allen Branchen der Privatwirtschaft.

Sie berät und vertritt Betriebsräte außergerichtlich in der Verhandlung mit der Arbeitgeberseite zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen und in der Einigungsstelle. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich lösen, führt er für Betriebsräte Beschlussverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht.

Ihre Schwerpunkte für Betriebsräte sind:

  • Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99ff. BetrVG
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG

Veröffentlichungen

I. Monographien
  1. Tarifautonomie und Außenseiter, Mohr Siebeck Verlag, 2023, insges. 489 Seiten.
  2. Diskriminierung Minderjähriger bei der Wahl zum Betriebsrat, Bund-Verlag, 2020, (gemeinsam mit Daniel Ulber), insges. 117 Seiten.

II. Aufsätze

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung auf dem Prüfstand des Konventionsrechts, in: RdA 2024, S. 218-227.
  2. Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch tarifvertragliche Vergütungsregeln im Spiegel aktueller Rechtsprechung, in: AuR 2022, S. 57-64 (gemeinsam mit Raquel Herrmann).
  3. Die Absenkung des Wahlalters für die Wahl zum Betriebsrat durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, in: NZA 2021, S. 825-827 (gemeinsam mit Daniel Ulber).
  4. Die Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien in der Rechtsprechung des BAG, in: RdA 2021, S. 178-188 (gemeinsam mit Daniel Ulber).
  5. „Immer noch Ärger mit den Fliesen“, in: JA 2020, S. 901-910 (gemeinsam mit Daniel Ulber).
  6. Der EuGH und die unmittelbare Horizontalwirkung des Art. 21 GRCh, Besprechung zu EuGH, 22.1.2019 – C-193/17 – “Cresco Investigation”, in: BB 2019, S. 1204-1209.
  7. Die Reichweite der Religionsfreiheit im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, Besprechung zu EuGH 17.4.2018 – C-414/16 – „Egenberger“, in: BB 2018, S. 1460-1465 (gemeinsam mit Hendrik Wolters).
III. Urteilsanmerkungen
  1. Die „Kopftuchentscheidungen“ im Mehrebenensystem des europäischen Arbeitsrechts – Besprechung von EuGH Urt. v. 28.11.2023 – C-148/22, in: NZA 2023, 1588 – OP/Commune d’Ans, NZA 2024, S. 740-745.
  2. Anmerkung zum Urteil des BAG vom 24.8.2016 – 5 AZR 703/15, Mindestentgelt – Ausschlussfristen, in: AP Nr 1 zu § 9 AEntG (gemeinsam mit Daniel Ulber).

IV. Sonstiges

  1. Tagung zum Arbeitsvölkerrecht, in: EuZA 2019, S. 529-533 (gemeinsam mit Felix Bischof und Hendrik Wolters).

Korrespondenzsprachen

Deutsch und Englisch

Kontakt

Dr. Kyra Klocke
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T (069) 92 03 92 30
F (069) 92 03 92 50
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