Dr. Kyra Klocke
Rechtsanwältin
Person
Seit 2024 unterstützt Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke unser Team. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, setzte sie ihre wissenschaftliche Laufbahn als Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Daniel Ulber fort. Während dieser Zeit verfasste sie eine herausragende Doktorarbeit zu einem arbeitsrechtlichen Thema, die mit dem Hugo-Sinzheimer-Preis 2023 sowie mit dem Preis des Freundeskreises der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität ausgezeichnet wurde.
Nach ihrem Studium und der wissenschaftlichen Tätigkeit absolvierte Dr. Kyra Klocke ihr Referendariat in Frankfurt am Main, wobei sie erneut ihren Fokus auf das Arbeitsrecht richtete. Während dieser Phase konnte sie wertvolle praktische Erfahrungen sammeln, unter anderem in der Rechtsanwaltsstation bei FISCHER Rechtsanwälte. Ihre Wahlstation verbrachte sie am Bundesarbeitsgericht, wo sie unter der Betreuung von Frau Inken Gallner, der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, tiefe Einblicke in die Rechtsprechung und praxisrelevante Fragestellungen des Arbeitsrechts erhielt.
Leistungen für Einzelpersonen
Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke berät und vertritt Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts.
Dazu gehört die präventive Beratung, zum Beispiel die Prüfung von Verträgen und die Beratung und Vertretung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.
Ihre Schwerpunkte sind:
- Kündigungsschutzverfahren,
- Abfindungsverhandlungen,
- Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages,
- Beratung und Vertretung bei Anbahnung einer Kündigung,
- Streitigkeiten um variable Vergütung (Bonus, commission/Provision, stock-option etc.),
- Teilzeit- und Befristungsstreitigkeiten
Leistungen für Betriebsräte
Rechtsanwältin Dr. Kyra Klocke vertritt Betriebsräte aus allen Branchen der Privatwirtschaft.
Sie berät und vertritt Betriebsräte außergerichtlich in der Verhandlung mit der Arbeitgeberseite zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Themen und in der Einigungsstelle. Lässt sich ein Konflikt nicht außergerichtlich lösen, führt er für Betriebsräte Beschlussverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht.
Ihre Schwerpunkte für Betriebsräte sind:
- Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99ff. BetrVG
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG