Andere über uns

Das Handelsblatt zählt FISCHER Rechtsanwälte 2020 zum fünften Mal in Folge und zum siebten Mal insgesamt mit zu den Besten Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland.

Das Handelsblatt zählt FISCHER Rechtsanwälte 2019 zum vierten Mal in Folge und zum sechsten Mal insgesamt mit zu den Besten Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland.

FISCHER Rechtsanwälte wird in der FOCUS Spezial Ausgabe „Anwälte 2019“ unter den TOP- Kanzleien mit der Spezialisierung Arbeitsrecht geführt.

Das Handelsblatt zählt FISCHER Rechtsanwälte auch 2018 mit zu den Besten Kanzleien für Arbeitsrecht in Deutschland.

Die WirtschaftsWoche zählt die Sozietät FISCHER Rechtsanwälte bundesweit zu den TOP Kanzleien 2017 im Fachgebiet Arbeitsrecht.

Das Fachmagazin JUVE -Ausgabe GERMAN COMMERCIAL LAW FIRMS 2017 – führt FISCHER Rechtsanwälte bundesweit zu den führenden Kanzleien in der Kategorie „Employment – Firms recommended for advice to work councils, trade unions and employees.“

Das Handelsblatt führt FISCHER Rechtsanwälte bundesweit unter den Besten Kanzleien für Arbeitsrecht auf.

Der FOCUS zählt FISCHER Rechtsanwälte zu Deutschlands Top-Kanzleien mit der Spezialisierung: Arbeitsrecht

Das Handelsblatt zählt FISCHER Rechtsanwälte mit zu den Besten Kanzleien für Arbeitsrecht

Das Handelsblatt hat FISCHER Rechtsanwälte mit zu den „Besten Anwälten Deutschlands auf dem Gebiet des Arbeitsrechts („Labour and Employment“) ausgezeichnet

„Das Team der Anwälte legt großen Wert auf die persönliche Betreuung der Mandanten.“

Für das Handelsblatt hat der Verlag Best Laywers die „populärsten Anwälte Deutschlands“ im Bereich „Labour and Employment“ ermittelt – FISCHER Rechtsanwälte zählt dazu.

FISCHER Rechtsanwälte verfügt über „hohes Renommee“ und „anspruchsvolle Mandate.“

„Das Team der Anwälte legt großen Wert auf die persönliche Betreuung der Mandanten und stellt daher den persönlichen Ansprechpartner sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Terminen zur Seite.“

„Die Arbeitnehmerkanzlei um den am Markt sehr anerkannten Burkhardt Fischer zeigte sich zuletzt ungebrochen stark und war in wichtigen kollektivrechtlichen Mandanten präsent.“

„Äußerst etablierte Arbeitnehmerkanzlei“ mit „hervorragendem Ruf“

„Besonders empfohlene Arbeitnehmervertreter“

„FISCHER Rechtsanwälte genießt im Frankfurter Raum hohes Renommee.“

„Sehr angesehene und vielfach gelobte Arbeitnehmerkanzlei um Burkhardt Fischer“

Das Nachrichtenmagazin DM/€uro 06/2004 zählt Rechtsanwalt Burkhardt Fischer bundesweit zu den „Top Ten der Arbeitsrechtler“.